Am 29. März 2017 fand im Innenausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz der Gesetzesantrag der AfD für mehr „Direkte Demokratie“ leider wieder keine Zustimmung durch die etablierten Parteien. Die AfD wollte mit ihrem wiederholten Antrag dem Bürger eine bessere Beteiligung an der Gesetzgebung ermöglichen. SPD, Grüne, FDP und CDU lehnten das Gesetz ab, weil im Gesetzentwurf ein Wahlrecht für EU-Ausländer nicht vorgesehen ist. Das war auch nicht Absicht der AfD, weil es nach dem Grundgesetz nicht möglich ist.
Dazu Uwe Junge, Vorsitzender der AfD-Fraktion Rheinland-Pfalz: „Ein Ausländerwahlrecht gibt es auf Länderebene nicht, dazu müsste das Grundgesetz geändert werden – das sollte in Regierungskreisen bekannt sein. Die Ampel verweigert dem Gesetzentwurf der AfD die Zustimmung, obwohl sie genau diese Forderung nach mehr Demokratie in ihrem Koalitionsvertrag dem Bürger versprochen hat. Seit drei Jahren tagt die Enquetekommission zur Verbesserung der Direkten Demokratie und kommt zu keinem Ergebnis, weil sie offenkundig zu keinem Ergebnis kommen will. Die Forderung nach einem inkludierten Ausländerwahlrecht ist ein bewusst gewählter ‚Show Stopper‘!“
Junge weiter: „Das ist eine schwarze Stunde für unsere Land und für die Demokratie. Unsere Bürger müssen stärker an der Gesetzgebung beteiligt werden. Alle vier Jahre die Stimme abzugeben genügt nicht, um den Bürgern ein angemessenes Mitspracherecht zu geben. Der Fundamentalwiderstand der Altparteien gegenüber der AfD schadet den Bürgern und der Demokratie.“
Uwe Junge ist Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.