Uwe Junge (AfD): Direkte Demokratie von Altparteien zu Grabe getragen

Der Gesetzantrag der AfD-Fraktion Rheinland-Pfalz für eine Verfassungsänderung zur Erleichterung von Volksbegehren und Volksentscheiden ist erwartungsgemäß abgelehnt worden. Die Mehrheit des rheinland-pfälzischen Landtags aus SPD, FDP und Grünen sowie CDU-Opposition stimmte am Mittwoch in Mainz gegen die AfD-Vorschläge zur Senkung der Hürden zur direkter Demokratie. Dazu Uwe Junge, Vorsitzender der AfD-Fraktion Rheinland-Pfalz:

„Zum wiederholten Mal haben es die Altparteien geschafft, zeitgemäße Mitbestimmungsrechte für mündige Bürger zu verhindern. Der AfD-Gesetzantrag zu einer ‚fortschrittlichen, lebendigen Demokratie‘ hatte zum Ziel, die parlamentarische Demokratie mit umsetzbaren Volksentscheiden und Volksbegehen zu bereichern. Hierzu sollte der AfD-Gesetzantrag die bisher unerreichbaren Hürden senken. Bisher ist die erforderliche Anzahl der Unterschriften zu hoch und der zur Verfügung stehende Zeitraum zu kurz, sodass bisher weder ein Volksbegehren noch ein Volksentscheid in Rheinland-Pfalz die notwendige Stimmenanzahl erreichte.“

Junge weiter: „In der Enquete-Kommission der letzten Legislaturperiode waren sich SPD, CDU und Grünen einig, die Hürden zu senken. Die Fraktionen haben es aber wohlkoordiniert fertiggebracht, durch kleinste Differenzen einen Konsens zu verhindern. Das Ergebnis ist, dass die Altparteien nun ohne lästige Impulse aus der Bürgerschaft bequem weiterregieren können. Die AfD-Fraktion wird sich aber nicht entmutigen lassen, weiter für zeitgemäße Bürgerrechte im rheinland-pfälzischen Parlament zu kämpfen. AfD wirkt, verehrte Damen und Herren Abgeordnete!“

Uwe Junge ist Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.

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