Uwe Junge (AfD): Raumordnungsverfahren der Mittelrheinbrücke könnte beginnen

Zur Klärung des Streits um den geplanten Bau der Mittelrheinbrücke hat die AfD-Fraktion beim wissenschaftlichen Dienst des rheinland-pfälzischen Landtags zwei Gutachten in Auftrag gegeben. Eines zum Raumordnungsverfahren, das andere zur Baulastträgerschaft des Projekts. Das Ergebnis des ersten Gutachtens stellte die AfD-Fraktion in einer Pressekonferenz am Dienstag vor.
Der Streit zwischen der Ampel-Regierung, vertreten durch den zuständigen Wirtschaftsminister Volker Wissing (FDP) und dem Landrat des Rhein-Hunsrück-Kreises, Marlon Bröhr (CDU), um die Einstufung der seit Jahrzehnten geplanten Brücke als Landes- oder kommunale Straße, verhinderte bisher den Start des von beiden Seiten gewünschten Rheinübergangs.

Dazu Uwe Junge, Fraktionschef der AfD Rheinland-Pfalz: „Die Menschen am Mittelrhein brauchen die seit Jahrzehnten dringend erforderliche Brücke. Das von der AfD-Fraktion in Auftrag gegebene wissenschaftliche Gutachten gibt nun juristische Hinweise für Land und Kreis. Ein Raumordnungsverfahren für die Mittelrheinbrücke ist laut wissenschaftlichem Dienst möglich, auch wenn noch kein Straßenbaulastträger benannt ist.“

Junge weiter: „Herr Wissing, der wissenschaftliche Dienst hat Ihnen mit seinem Gutachten eine ‚Brücke‘ gebaut. Starten Sie jetzt das Raumordnungsverfahren und übernehmen Sie die Kosten. 600.000 Euro sind vom Land leichter zu tragen als von den Landkreisen. Hierbei können wichtige Erkenntnisse darüber gewonnen werden, ob der Rheinübergang eine kommunale oder landeseigene Brücke sein wird. Überwinden Sie die rot-grüne Denkblockade zum Wohle unserer Landesinfrastruktur und für die Zukunft unserer Bürger – nicht nur im Mittelrheintal!“

Uwe Junge ist Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz.

Schreibe einen Kommentar