Innere Sicherheit

Terror und Kriminalität sind keine Naturereignisse, die man kritiklos hinnehmen muss. Sie sind menschengemacht und haben Ursachen, die man bekämpfen kann. Genau das wollen wir tun.

Der erhebliche Anteil von Ausländern gerade bei der Gewalt- und Drogenkriminalität führt derzeit viel zu selten zu ausländerrechtlichen Maßnahmen.

Wir fordern daher:

  • Erleichterung der Ausweisung, insbesondere die Wiedereinführung der zwingenden Ausweisung auch schon bei geringfügiger Kriminalität
  • Verhängung der Ausweisung bereits durch die Strafgerichte
  • Ermöglichung der Unterbringung nicht abschiebbarer Krimineller im Ausland aufgrund bilateraler Vereinbarungen mit geeigneten Staaten.

Die Einbürgerung Krimineller ist zuverlässig zu verhindern u.a. durch:

  • Abschaffung des einklagbaren Anspruchs auf Einbürgerung
  • Verschärfung der Ausschlussgründe für Einbürgerung bei Kriminalität.

In folgenden Fällen soll eine Rücknahme der Einbürgerung (d.h. Ausbürgerung) erfolgen:

  • bei erheblicher Kriminalität innerhalb von zehn Jahren nach erfolgter Einbürgerung
  • bei Mitwirkung in Terrororganisationen (z.B. IS)
  • bei Zugehörigkeit zu kriminellen Clans und zwar auch dann, wenn die Rücknahme der Einbürgerung zur Staatenlosigkeit führt.

Jugendliche Intensivtäter

Die Sicherheitslage verschärft sich vor allem in den deutschen Ballungsgebieten dramatisch. Eine besondere Rolle spielen hierbei junge Täter, denen derzeit ein zahnloses Recht gegenübersteht.

Wir fordern daher eine entsprechende Änderung der einschlägigen Gesetze, insbesondere des Haftrechts.

Wegen der immer früher einsetzenden kriminellen Entwicklung muss das Strafmündigkeitsalter auf zwölf Jahre abgesenkt werden und mit dem Erreichen der Volljährigkeit auch das Erwachsenenstrafrecht Anwendung finden.

Polizei stärken

Organisierte Kriminalität bekämpfen

Sicherheit der Bürger verbessern

Abmahnindustrie abschaffen

THEMENFALTBLATT INNERE SICHERHEIT | PDF 4 MB